O-Ton + Magazin: Unfallfahrzeug muss in die Lackiererei

Wird ein Unfallfahrzeug repariert, muss es regelmäßig auch lackiert werden. Da die wenigsten Markenwerkstätten über eine eigene Lackiererei verfügen, müssen die Fahrzeuge dorthin gebracht werden. Diese so genannten Verbringungskosten muss der Unfallverursacher übernehmen – und oft will das die Versicherung nicht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: In der Masse der Fälle ist das für die Kfz-Haftpflichtversicherer dann doch interessant. Es wird halt immer wieder von Seiten der Versicherungswirtschaft versucht, kleinere Schadenspositionen zu streichen in der Hoffnung, dass man die nicht geltend macht. Und dann sind die 80 Euro mal 100 oder 200tausend schon ein bisschen mehr. – Länge 23 sec.

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Magazin: Unfallfahrzeug muss in die Lackiererei

Wird ein Unfallfahrzeug repariert, muss es regelmäßig auch lackiert werden. Da die wenigsten Markenwerkstätten über eine eigene Lackiererei verfügen, müssen die Fahrzeuge dorthin gebracht werden. Diese so genannten Verbringungskosten muss der Unfallverursacher übernehmen – auch dann, wenn die markengebundene Fachwerkstatt auf ihrer Internetseite mit einem „Lackierservice“ wirbt. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

O-Ton: Es gab einen Blechschaden, der musste repariert werden. Er hat sich für eine markengebundene Wertstatt entschieden. Diese warben auf der Internetseite auch mit einem „Lackierservice und fuhren das Fahrzeug die Lackiererei. Juristisch heißt das Verbringen. Diese Verbringungskosten haben sie auch in Rechnung gestellt. Da hat die Versicherung gesagt „nö“. weil da steht ja auch noch Lackierservice drauf, das bezahlen wir nicht. – Länge 25 sec

…sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Der Streit drehte sich um rund 60 Euro – und die Niebüller Amtsrichter machten kurzen Prozess. Ein Geschädigter eines Unfalls habe Anspruch auf die Übernahme aller Kosten, entschied das Gericht. Es sei üblich, dass ein Autohaus keine eigene Lackiererei habe. Deshalb müssten auch die Lackierkosten und die Kosten für den Transport des Fahrzeuges übernommen werden. Der Geschädigte erhielt auch die Rechtsanwaltskosten ersetzt. Auch wenn die Summe nur klein ist, es hat sich gelohnt.

O-Ton: In der Masse der Fälle ist das für die Kfz-Haftpflichtversicherer dann doch interessant. Es wird halt immer wieder von Seiten der Versicherungswirtschaft versucht, kleinere Schadenspositionen zu streichen in der Hoffnung, dass man die nicht geltend macht. Und dann sind die 80 Euro mal 100 oder 200tausend schon ein bisschen mehr.
– Länge 23 sec.

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