O-Ton + Magazin: Unfallgeschädigter hat Anspruch auf Erstattung von Sachverständigenkosten

 Holt ein Unfallgeschädigter ein Sachverständigen-Gutachten ein, so muss der Unfallverursacher ihm die Kosten hierfür ersetzen. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, vor Beauftragung eines Sachverständigen Vergleichsangebote einzuholen oder gar „Marktforschung“ hinsichtlich eines günstigen Sachverständigen zu betreiben.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Dann gibt es häufig den Einwand, der Geschädigte habe seine Schadensminderungspflicht verletzt. Er hätte sich vorher, bevor er den Sachverständigen beauftragt, im Sinne einer Marktforschung erkundigen müssen. Aber da ist die Rechtsprechung sehr konsequent, wie auch das Amtsgericht Halle entschieden hat. Die sagen: Man darf keine übermäßigen Anforderungen an den Geschädigten stellen. Der muss keine Marktforschung anstellen, bevor er einen Sachverständigen beauftragt. Wenn ein Sachverständiger nach einer Honorartabelle abrechnet, dann kann sich der Geschädigte darauf verlassen, dass dieses Honorar angemessen ist. – Länge 30 sec.

Schnelle Hilfe beim Unfall und beispielsweise auch einen Unfallschadenbogen findet man unter übrigens unter schadenfix.de.

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Magazin: Unfallgeschädigter hat Anspruch auf Erstattung von Sachverständigenkosten

Holt ein Unfallgeschädigter ein Sachverständigen-Gutachten ein, so muss der Unfallverursacher ihm die Kosten hierfür ersetzen. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, vor Beauftragung eines Sachverständigen Vergleichsangebote einzuholen oder gar „Marktforschung“ hinsichtlich eines günstigen Sachverständigen zu betreiben. Hier ist der ganze Fall.

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Ein Autounfall ist immer eine ärgerliche Sache.

O-Ton: SFX

Meist dauert es noch lange, bis alle Schäden reguliert sind. Beispielsweise wird nach dem Unfall auch darüber gestritten, wer welche Kosten zu tragen hat. Ist die Schuldfrage eindeutig, kann es leichter sein, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Wenn der Unfallgegner alleine den Unfall verschuldet hat, dann muss er sehr viele Kosten übernehmen – den kompletten Schaden ja regulieren und dazu gehören auch die Anwaltskosten und die Sachverständigenkosten. – Länge 13 sec.

Gerade darum gibt es häufig Streit, wenn die Rechnung des Sachverständigen vorliegt – was ist teuer? Was ist üblich? Meist ist es die gegnerische Versicherung, die hier die Kosten drücken möchte.

O-Ton: Dann gibt es häufig den Einwand, der Geschädigte habe seine Schadensminderungspflicht verletzt. Er hätte sich vorher, bevor er den Sachverständigen beauftragt, im Sinne einer Marktforschung erkundigen müssen. Aber da ist die Rechtsprechung sehr konsequent, wie auch das Amtsgericht Halle entschieden hat. Die sagen: Man darf keine übermäßigen Anforderungen an den Geschädigten stellen. Der muss keine Marktforschung anstellen, bevor er einen Sachverständigen beauftragt. Wenn ein Sachverständiger nach einer Honorartabelle abrechnet, dann kann sich der Geschädigte darauf verlassen, dass dieses Honorar angemessen ist. – Länge 30 sec.

O-Ton: SFX

Es gibt zwar Ausnahmen, betont Bettina Bachmann. Aber die waren hier nicht gegeben:

O-Ton: Nur dann, wenn es sich dem Geschädigten hätte aufdrängen müssen, dass der Sachverständige maßlos übertriebene Preise fordert, dann darf er diesen Sachverständigen nicht beauftragen, aber das ist wohl in den seltensten Fällen gegeben. – Länge 18 sec.

Schnelle Hilfe beim Unfall und beispielsweise auch einen Unfallschadenbogen findet man unter übrigens unter schadenfix.de.

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