O-Ton + Magazin: Verdienstausfall bei Unfall während des Studiums

 Nach Unfällen kann man Anspruch auf Verdienstausfall haben – wenn man seinen Job teilweise oder ganz nicht mehr ausüben kann.

Solche Ansprüche können auch Geschädigte geltend machen, die sich noch in der Ausbildung befinden. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Unfallgegner muss auch die Spätschäden erstatten, die aufgrund des Unfalls eingetreten sind. Das kann Verdienstausfall sein. Und sogar bei Studenten, wenn sie nachweisen können, dass sie aufgrund des Unfalls eine Position, die sie hätten erreichen können, nicht erreicht haben. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Verdienstausfall bei Unfall während des Studiums

Nach Unfällen kann man Anspruch auf Verdienstausfall haben – wenn man seinen Job teilweise oder ganz nicht mehr ausüben kann. Solche Ansprüche können auch Geschädigte geltend machen, die sich noch in der Ausbildung befinden. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

Es war einer dieser Horrorunfälle, die regelmäßig für Schlagzeilen sorgen.

O-Ton: SFX

In dem Fall traf es einen Studenten bei einem Motorradunfall, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Er erlitt schwere Verletzungen und wurde deswegen nicht in den Referendardienst für das Forstwesen übernommen, weil sein Gesundheitszeugnis nicht ausreichend war. – Länge 10 sec.

Nach Zeiten ohne Job und nur vorübergehender Beschäftigung fand er schließlich eine Stelle im gehobenen Dienst einer Naturschutzbehörde. Von seinem Unfallgegner wollte er nun Verdienstausfall ersetzt bekommen – unter anderem die Differenz zwischen den Gehältern im höheren und gehobenen Dienst. Vor Gericht bekam er teilweise Recht:

O-Ton: Der Unfallgegner muss auch die Spätschäden erstatten, die aufgrund des Unfalls eingetreten sind. Das kann Verdienstausfall sein. Und sogar bei Studenten, wenn sie nachweisen können, dass sie aufgrund des Unfalls eine Position, die sie hätten erreichen können, nicht erreicht haben. – Länge 20 sec.

Für den Laien ist dies kompliziert zu durchschauen, darum empfiehlt Bettina Bachmann unbedingt den Gang zum Anwalt. Den muss ohnehin die Gegenseite ebenfalls bezahlen.

O-Ton: Wenn Sie solch einen schweren Unfallschaden erleiden, dann müssen Sie zum Anwalt gehen. Ohne Anwalt ist ein solch schwerer Personenschaden mit Dauerfolgen und unterschiedlichen Anspruchspositionen nicht durchzusetzen. – Länge 12 sec.

Mehr Informationen unter verkehrsrecht.de.

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