Nach einem Unfall hat die Versicherung das Recht, die Schäden in freien Fachwerkstätten reparieren zu lassen. Allerdings darf das nicht pauschal geschehen. Versicherung oder Unfallverursacher müssen konkrete Werkstätten benennen. So entschied das Amtsgericht München.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins:.
O-Ton: Der BGH hat aber gesagt: Wenn Sie ein Auto fahren, dass nicht älter als drei Jahre ist, dann haben Sie den Anspruch, dieses Auto auch in einer markengebundenen Fachwerkstatt reparieren zu lassen. Ist das Auto älter als drei Jahre, kommt es auf den Einzelfall an. – Länge 18 sec.
Bei scheckheftgepflegten Autos mit lückenlosen Nachweisen lässt sich das beispielsweise gut nachvollziehen. Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.
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Magazin: Versicherung muss Unfallgeschädigtem Fachwerkstätten benennen
Nach einem Unfall hat die Versicherung das Recht, die Schäden in freien Fachwerkstätten reparieren zu lassen. Allerdings darf das nicht pauschal geschehen. Versicherung oder Unfallverursacher müssen konkrete Werkstätten benennen. So entschied das Amtsgericht München.
Klingt kompliziert? Hier ist der ganze Fall!
Beitrag:
Am Ende geht es um Geld – denn eine freie Werkstatt ist natürlich für die Versicherung günstiger. Allerdings gilt das nicht in jedem Fall, sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins:.
O-Ton: Der BGH hat aber gesagt: Wenn Sie ein Auto fahren, dass nicht älter als drei Jahre ist, dann haben Sie den Anspruch, dieses Auto auch in einer markengebundenen Fachwerkstatt reparieren zu lassen. Ist das Auto älter als drei Jahre, kommt es auf den Einzelfall an. – Länge 18 sec.
Scheckheftgepflegte Autos mit lückenlosen Nachweisen sind da gut dran.
O-Ton: SFX
Unser Auto aus dem Fall war nun erheblich älter – genau 14 Jahre. Ein anderer Wagen verbeulte daran Stoßfänger und Scheinwerfer. Von der Reparatur ersetzte die Versicherung statt der Kosten in Höhe von 844 nur 176 Euro.
O-Ton: SFX
Laut Versicherung seien die Stundenverrechnungssätze zu hoch angesetzt. Die Geschädigte hätte nicht zu einer Vertragswerkstatt gehen müssen, begründete die Versicherung – und so traf man sich vor Gericht. Und die Richter sagten: Zwar dürfe bei älteren Autos die Reparatur in einer freien Fachwerkstatt erfolgen. Der Geschädigte müsse aber die Möglichkeit haben, zu sagen, warum ihm das nicht zuzumuten sei. Und darum müsse die Versicherung den vollen Reparaturpreis zahlen. Bettina Bachmann.:
O-Ton: Weil die Versicherung sie pauschal drauf verwiesen hat, das Auto bei einer freien Fachwerkstatt reparieren zu lassen, ihr aber keine geeignete Fachwerkstatt in ihrer Nähe nachgewiesen hat. – Länge 13 sec.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.
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