O-Ton + Magazin: Versicherungsschutz nach Unfall – Zahlung der Erstprämie

Wer einen Kfz-Versicherungsvertrag abschließt, genießt sofort Versicherungsschutz. Allerdings: Man muss natürlich auch die Rechnung mit der Erstprämie bezahlen. In dem Fall hatte ein Mann die Rechnung nicht erhalten – und demzufolge auch nicht bezahlt. Die Versicherung kündigte den Vertrag, weil die Prämie nicht beglichen wurde.

Zu Unrecht – nach einem Unfall musste sie trotzdem zahlen.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Das ging bis zum Oberlandesgericht Stuttgart. Und das Oberlandesgericht hat gesagt: So bald die Prämie fällig ist, muss bezahlt werden. Wenn dann nicht bezahlt wird, hat man keinen Versicherungsschutz. Aber in dem Fall konnte die Versicherung nicht nachweisen, dass die Prämie fällig war, weil sie den Nachweis nicht erbringen konnte, dass die Rechnung zugegangen ist. – Länge 22 sec.

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Magazin: Versicherungsschutz nach Unfall – Zahlung der Erstprämie

Wer einen Kfz-Versicherungsvertrag abschließt, genießt sofort Versicherungsschutz. Allerdings: Man muss natürlich auch die Rechnung mit der Erstprämie bezahlen, die dann in der Regel ein paar Tage nach Versicherungsabschluss im Briefkasten steckt. Und wenn nicht? Dann kann das Ganze vor Gericht landen …..

Beitrag:

Es begann alles mit einem Unfall …

O-Ton: SFX

O-Ton: Das Unfallopfer hatte eine Vollkasko-Versicherung. Die wollte es in Anspruch nehmen. Die Versicherung weigerte sich aber, weil der Mann die erste Prämie noch nicht bezahlt hatte und trat vom Versicherungsvertrag zurück. – Länge 13 sec.

…sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: SFX

Es entwickelte sich ein Streit um die Rechnung. Während der Versicherungsnehmer darauf beharrte, dass er die entsprechende Rechnung nicht in der Post gehabt habe, pochte die Versicherung ebenso standhaft darauf: Der Mann hat nicht gezahlt, also ist er auch nicht versichert!

O-Ton: SFX

O-Ton: Das ging bis zum Oberlandesgericht Stuttgart. Und das Oberlandesgericht hat gesagt: So bald die Prämie fällig ist, muss bezahlt werden. Wenn dann nicht bezahlt wird, hat man keinen Versicherungsschutz. Aber in dem Fall konnte die Versicherung nicht nachweisen, dass die Prämie fällig war, weil sie den Nachweis nicht erbringen konnte, dass die Rechnung zugegangen ist. – Länge 22 sec.

Und für den Mann hat sich der Weg durch die Instanzen gelohnt. Er bekam Recht – und die Versicherung musste zahlen, sagt Bettina Bachmann. Hätte sie besser nicht an der Gebühr fürs Einschreiben gespart….

O-Ton: So ist es. Einschreiben mit Rückschein – da können Sie eben den Zugang nachweisen. Und da leider bei der Deutschen Post nicht immer alle Briefe ankommen und nicht die 100%ige Sicherheit besteht, dass ich einen Brief zur Post gebe, der auch den Empfänger erreicht. Damit hat die Versicherung hier den Kürzeren gezogen. – Länge 14 sec.

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Absage.

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