O-Ton + Magazin: Vorsicht beim Einfädeln auf der Autobahn

 Wenn man ohne zu blinken vom Standstreifen der Autobahn auf die rechte Spur wechselt und es kommt dadurch zum Unfall, dann haftet der Spurwechsler allein. So entschied das Oberlandesgericht München.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Situation im vorliegenden Fall wurde noch verschärft dadurch, dass es an einer Baustelle zu Kollision gekommen ist. Der Einfahrende hat nicht geblinkt und der hinter ihm Fahrende ist aufgefahren. Das Verschulden des Einfahrenden – es waren auch noch schlechte Sichtverhältnisse und das Nichtblinken – hat dazu geführt, dass er den Schaden zu 100 Prozent tragen musste und die Betriebsgefahr des anderen Autos, das auf ihn aufgefahren ist, zurück getreten ist. – Länge 25 sec.

Mehr dazu unter Verkehrsrecht.de.

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Magazin: Vorsicht beim Einfädeln auf der Autobahn

Wenn man ohne zu blinken vom Standstreifen der Autobahn auf die rechte Spur wechselt und es kommt dadurch zum Unfall, dann haftet der Spurwechsler allein. Der Fall ging bis vor das Oberlandesgericht München – hören Sie mal.

Beitrag:

Es ist eine Situation, wie sie sich wahrscheinlich x-mal täglich auf deutschen Autobahnen abspielt.

O-Ton: SFX

Der eine ist auf der Autobahn, der andere will rauf. Viele Fahrer sind nett – und lassen die anderen einscheren. Und dann gibt es auch andere. Die sind nicht so freundlich! Aber dann hilft auch kein Drängeln, sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: So ist das. Sie müssen warten, bis die Autobahn frei ist, bis ein genügend großer Abstand zwischen den Fahrzeugen ist, die sich nähern. Und dann dürfen Sie auffahren. Sie können niemanden zum Bremsen oder zum Verringern der Geschwindigkeit zwingen. – Länge 15 sec.

Und wenn es dann kracht:

O-Ton: SFX

…dann kann es teuer werden:

O-Ton: Wenn es kracht, dann sind Sie schuld, wenn Sie sich rücksichtslos zu Ihrem vermeintlichen Recht verhelfen, in dem Sie einfach auffahren, auf eine Autobahn. – Länge 9 sec.

So war es auch in diesem Fall des Oberlandesgericht München, erzählt Bettina Bachmann:

O-Ton: Die Situation im vorliegenden Fall wurde noch verschärft dadurch, dass es an einer Baustelle zu Kollision gekommen ist. Der Einfahrende hat nicht geblinkt und der hinter ihm Fahrende ist aufgefahren. Das Verschulden des Einfahrenden – es waren auch noch schlechte Sichtverhältnisse und das Nichtblinken – hat dazu geführt, dass er den Schaden zu 100 Prozent tragen musste und die Betriebsgefahr des anderen Autos, das auf ihn aufgefahren ist, zurück getreten ist. – Länge 25 sec.

Mehr dazu unter Verkehrsrecht.de.

Absage.

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