O-Ton + Magazin: Vorsicht mit Internetformularen bei Autoverkauf

 Das Internet hat viel Nützliches für uns – aber die alte Weisheit, nicht allem blind zu vertrauen, gilt auch bei den angebotenen Vertragsformularen. So war in einem Formular ein Gewährleistungsausschluss bei einem privaten Autoverkauf vermerkt, der vor Gericht keinen Bestand hatte.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Der Verkäufer hat sich aus dem Internet ein Formular herausgezogen und darin hieß es: „Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften Kfz keine Gewährleistung“. Einige Monate nach dem Kauf stellte der Käufer einen schweren Unfallschaden mit gravierenden Restschäden an dem Pkw fest. Er verlangte vom Verkäufer, der von dem Vorschaden keine Kenntnis hatte, die Rückabwicklung des Kaufs. – Länge 26 sec.

Die Klausel sei unwirksam, urteilten die Richter. Sie sei viel zu allgemein. Der Kauf könne daher rückgängig gemacht werden.
Unter verkehrsanwaelte.de gibt es den ganzen Fall zum Nachlesen – und ein Formular für Musterkaufverträge.

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Magazin: Vorsicht mit Internetformularen bei Gebrauchtwagenverkauf
Das Internet hat viel Nützliches für uns – aber die alte Weisheit, nicht allem blind zu vertrauen, gilt auch bei den angebotenen Vertragsformularen. So war in einem Formular ein Gewährleistungsausschluss bei einem privaten Autoverkauf vermerkt, der vor Gericht keinen Bestand hatte. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Der Wagen kostete – gebraucht – 6.900 Euro, erzählt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Der Verkäufer hat sich aus dem Internet ein Formular herausgezogen und darin hieß es: „Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften Kfz keine Gewährleistung“. Einige Monate nach dem Kauf stellte der Käufer einen schweren Unfallschaden mit gravierenden Restschäden an dem Pkw fest. Er verlangte vom Verkäufer, der von dem Vorschaden keine Kenntnis hatte, die Rückabwicklung des Kaufs. – Länge 26 sec.

Der Verkäufer berief sich auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss – so wie im Vertrag angegeben. Doch der Käufer bekam Recht. Die Klausel sei unwirksam, urteilten die Richter. Sie sei viel zu allgemein. Ein wirksamer Gewährleistungsausschluss müsse eine Einschränkung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen sowie Körperschäden enthalten. Da diese Einschränkungen hier fehlten, sei der Haftungsausschluss ungültig. Der Kauf könne rückgängig gemacht werden.

O-Ton: SFX

Bettina Bachmann empfiehlt für solche Fälle einen Blick auf die Seite verkehrsanwaelte.de. Dort findet sich auch ein Mustervertrag für einen Autoverkauf von privat an privat:

O-Ton: Und der enthält halt auch die richtige Gewährleistungsklausel. Denn Sie können – auch wenn Sie von privat an privat verkaufen, nicht jegliche Haftung für Sachmängel ausschließen. – Länge 12 sec.

Formular – und den ganzen Fall zum Nachlesen – gibt es wie gesagt unter verkehrsanwaelte.de.
Absage.

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