O-Ton + Magazin: VW-Urteil in Augsburg

Der Besitzer eines VW-Diesel bekommt nach einer Entscheidung des Landgerichts Augsburg den Kaufpreis zurück. Die Richter am Landgericht gaben einem Kunden Recht, der sich von dem Wolfsburger Unternehmen getäuscht sah.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das heißt, der Mann ist umsonst gefahren und nicht nur das. Er bekommt ja auch noch Zinsen auf den Betrag, das waren ca. 30.000 Euro. Und dass er keine Nutzungsentschädigung zahlen muss, das ist schon außergewöhnlich. – Länge 15 sec.

Aber VW hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. Nicht nur bei Produktstreitigkeiten, sondern in allen Verkehrsrechtsfällen berät ein Anwalt am besten – mehr unter verkehrsanwaelte.de.

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Magazin: VW-Urteil in Augsburg

Anmoderation: Spektakuläres Urteil in Augsburg: Der Besitzer eines VW-Diesel bekommt den Kaufpreis zurück. Die Richter am Landgericht gaben einem Kunden Recht, der sich von dem Wolfsburger Unternehmen getäuscht sah. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

Das Urteil sorgt für viele Schlagzeilen. Volkswagen muss demnach den Kaufpreis für das 2012 gekaufte Auto erstatten. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das heißt, der Mann ist umsonst gefahren und nicht nur das. Er bekommt ja auch noch Zinsen auf den Betrag, das waren ca. 30.000 Euro. Und dass er keine Nutzungsentschädigung zahlen muss, das ist schon außergewöhnlich. – Länge 15 sec.

Der VW Golf Plus Trendline 1.6 TDI war mit einer sogenannten „Schummelsoftware“ ausgestattet. Viele Fälle wurden von Gerichten bisher anders entschieden.

O-Ton: Das ist noch lange nicht zu Ende, weil es gibt eben viele landgerichtliche Urteile momentan, aber auch einige Urteile der Oberlandesgerichte und in Urteilen der Oberlandesgerichte hat immer VW obsiegt. Deswegen müssen wir weiter warten, insbesondere auch auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes. – Länge 14 sec.

Volkswagen will das Urteil auch nicht hinnehmen und kündigte an, in Berufung zu gehen. Per Pressemitteilung legte das Unternehmen seine Sicht auf die Dinge nochmals dar. Man gehe davon aus, dass das Urteil in der Berufungsinstanz korrigiert werde. Insgesamt hält Volkswagen an seiner Meinung fest, die Kunden hätten keine Verluste erlitten. Auch seien die Autos sicher.

Wann es eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes dazu geben könnte, steht noch nicht fest. Bettina Bachmann:

O-Ton: Ich rechne doch damit, dass nächstes Jahr eine Entscheidung vorliegt. – Länge 6 sec.

Nicht nur bei Produktstreitigkeiten, sondern in allen Verkehrsrechtsfällen berät ein Anwalt am besten – mehr unter verkehrsanwaelte.de.

Absage.

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