Die häufig in Autos eingebauten ABS-Systeme führen dazu, dass es nach Unfällen oft keine Bremsspuren mehr gibt. Anhaltspunkte auf die Geschwindigkeit oder eine Vollbremsung sind damit auch Mangelware.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg.
O-Ton: Der Geschädigte wollte, dass ein weiteres Gutachten eingeholt wird, weil sich aus der Lage der Scherben nicht der wahre Unfallhergang habe rekonstruieren lassen. Das hat aber das OLG Naumburg abgelehnt. Denn man meinte, man könne genau nach Lage der Scherben sehen, dass sich der Unfall nicht im Kreuzungsbereich, sondern schon davor ereignet habe. Es also keine Vorfahrtsverletzung gewesen sei, sondern der Unfallgegner die Kurve geschnitten hat. – Länge 29 sec.
Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.verkehrsrecht.de.
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Magazin: Wenn Bremsspuren als Beweis bei Verkehrsunfall fehlen
Die häufig in Autos eingebauten ABS-Systeme führen dazu, dass es nach Unfällen oft keine Bremsspuren mehr gibt. Anhaltspunkte auf die Geschwindigkeit oder eine Vollbremsung sind damit auch Mangelware. Hören Sie mal diesen Fall.
Beitrag
O-Ton: Durch die neue Verkehrstechnik mit immer mehr ABS-Systemen finden Sie weniger Spuren am Unfallort. Also muss sich der Sachverständige auf andere Spuren zurück ziehen, die er am Unfallort findet, um ermitteln zu können: Wer war schuld am Unfall? Gab es überhöhte Geschwindigkeit? – Länge 20 sec
… erklärt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: So kann zum Beispiel auch die Lage von Glasscherben, die bei dem Unfall entstanden sind, Aufschluss darüber geben, wer Schuld am Unfall trägt. – Länge 10 sec.
Genau solch ein Fall beschäftigte das Oberlandesgericht Naumburg. Da hatte es im Kreuzungsbereich gekracht.
O-Ton: SFX
Bremsspuren aber gab es keine. Bettina Bachmann:
O-Ton: Der Geschädigte wollte, dass ein weiteres Gutachten eingeholt wird, weil sich aus der Lage der Scherben nicht der wahre Unfallhergang habe rekonstruieren lassen. Das hat aber das OLG Naumburg abgelehnt. Denn man meinte, man könne genau nach Lage der Scherben sehen, dass sich der Unfall nicht im Kreuzungsbereich, sondern schon davor ereignet habe. Es also keine Vorfahrtsverletzung gewesen sei, sondern der Unfallgegner die Kurve geschnitten hat. – Länge 29 sec.
Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.verkehrsrecht.de.
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