O-Ton + Magazin: Wer haftet – Taxifahrer oder Fahrgast bei Unfall wegen Türöffnung?

Einen schwierigen Fall hatte das Oberlandesgericht in Köln zu entscheiden. Wer muss den Schaden bezahlen – der Taxifahrer oder sein Fahrgast? Der Taxikunde hatte nämlich die Tür unvorsichtig geöffnet. Der Schaden nach diesem Unfall: rund 10.000 Euro. Wer muss dies nun bezahlen?

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das OLG Köln hat jetzt die Meinung vertreten, dass der Taxifahrer einen Erwachsenen, der ja weiß, was er macht, nicht daraufhin weisen muss, wenn er aussteigt, sich vergewissern muss, dass kein Hindernis da ist. Also, dass kein Auto kommt, kein Radfahrer oder kein Fußgänger. – Länge 22 sec.

Das Landgericht Köln hatte dem Taxifahrer noch die Hälfte des Schadens aufgebrummt. Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Wer haftet – Taxifahrer oder Fahrgast bei Unfall wegen Türöffnung?

Einen schwierigen Fall hatte das Oberlandesgericht in Köln zu entscheiden. Wer muss den Schaden bezahlen – der Taxifahrer oder sein Fahrgast? Der Taxikunde hatte nämlich die Tür unvorsichtig geöffnet…..mehr dazu jetzt.

Beitrag:

Es ist ein Streitfall aus dem prallen Gerichtsleben. Ein Taxifahrer fuhr in eine Einbahnstraße, hielt links und sein Fahrgast bezahlte. Und dann:

O-Ton: SFX

Der Schaden nach diesem Unfall: rund 10.000 Euro. Wer muss dies nun bezahlen? Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das OLG Köln hat jetzt die Meinung vertreten, dass der Taxifahrer einen Erwachsenen, der ja weiß, was er macht, nicht daraufhin weisen muss, wenn er aussteigt, sich vergewissern muss, dass kein Hindernis da ist. Also, dass kein Auto kommt, kein Radfahrer oder kein Fußgänger. – Länge 22 sec.

Wörtlich heißt es in dem Urteil lapidar: „Der Beklagte ist ein Erwachsener, der in erster Linie allein für sein Verhalten im Straßenverkehr verantwortlich ist.“ Damit war der Taxifahrer fein raus – und für die Juristen ist ein spannender Fall abgeschlossen.

O-Ton: Der war auch ziemlich spannend, weil das ja noch beim Landgericht ganz anders entschieden wurde. Da hat der Taxifahrer 50 Prozent Mitverschulden bekommen, weil er eben – erstens an der linken Straßenseite in einer Einbahnstraße geparkt hat. Und zweitens den aussteigenden Taxigast nicht darauf hingewiesen hat, aufmerksam zu sein, bevor er die Tür öffnet. – Länge 24 sec

Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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