Nicht immer ist man mit dem Verhalten der eigenen Kinder einverstanden. Wenn sich Eltern sehr über ihre Sprösslinge ärgern, dann kann es passieren, dass der Nachwuchs enterbt wird.
Allerdings geht das nach einer Entscheidung des Landgerichts Mosbach nur bei wirklich schweren Verstößen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Dann muss ein schwerer Verstoß gegen die Rechte der Eltern vorliegen. Beispielsweise bei einer Straftat ist es ja auch nicht einzusehen, dass jemand, den ich dann angezeigt habe und der wegen Körperverletzung gegen mich verurteilt worden ist – warum soll das schlagende Kind von den Eltern noch mal was erben? – Länge 19 sec.
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Magazin: Wurst geklaut – Pflichtteil weg?
Nicht immer ist man mit dem Verhalten der eigenen Kinder einverstanden. Wenn sich Eltern sehr über ihre Sprösslinge ärgern, dann kann es passieren, dass der Nachwuchs enterbt wird. Allerdings geht das nach einer Entscheidung des Landgerichts Mosbach nur bei wirklich schweren Verstößen.
Beitrag:
Wenn er nicht so ernst wäre, wäre der Fall eigentlich zum Schmunzeln:
O-Ton: SFX
Denn: Zwischen Leberkäse und Hackbraten reifte der Gedanke eines Fleischers, seinem Sohn nicht mal den Kunstdarm zu überlassen. Allerdings: So einfach kann man seinen Nachwuchs nicht enterben, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Dann muss ein schwerer Verstoß gegen die Rechte der Eltern vorliegen. Beispielsweise bei einer Straftat ist es ja auch nicht einzusehen, dass jemand, den ich dann angezeigt habe und der wegen Körperverletzung gegen mich verurteilt worden ist – warum soll das schlagende Kind von den Eltern noch mal was erben? – Länge 19 sec.
In dem Fall aber schlug der Sohn nicht die Eltern, sondern in der Metzgerei lediglich auf das Kotelett – und durfte als Lohn dafür Wurst und Fleisch mitnehmen. Dennoch war Papa Fleischer saurer als ein Sauerbraten auf seinen Sprößling:
O-Ton: Offensichtlich haben die sich aber nicht darüber unterhalten, wie viel denn von Wurst und Fleisch, wie viel Kilogramm oder Gramm, er mitnehmen durfte. Oder ob es nur die Reste sind von Wurst und Fleisch. Auf jeden Fall kam irgendwann das Testament und damit entzogen die Eltern dem Sohn den Pflichtteil. Sie sagten, er hätte sie im Geschäft bestohlen, weil er nämlich Fleischprodukte mitgenommen hat. – Länge 20 sec.
Doch der Sohn schäumte darüber wie übergelaufene Wurstbrühe – und zog vor Gericht. Mit Erfolg! Swen Walentowski:
O-Ton: Die Richter haben gesagt: Wir haben ja die Aussage, dass es erlaubt war, dass er was mitnimmt – weil er ja da mitgearbeitet hat. Eigentlich muss hier ein anderer Grund vorliegen, dass sie ihn auf einmal enterben wollen. Außerdem muss dann eine echte Straftat gegen die Eltern vorliegen – und der Vorwurf, er hätte gestohlen, der reicht nicht aus. Sicher wären Eltern, wenn es dazu auch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegeben hätte. – Länge 21 sec.
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