Nach einem Autounfall steht man oft vor der Frage: Lohnt sich die Reparatur oder nicht? Entscheidet man sich für die Reparatur und gibt den Wagen in die Werkstatt, läuft das meist problemlos. Entscheidet man sich aber dafür, sich das Geld auszahlen zu lassen – Juristen sprechen vom Ersatz der fiktiven Kosten – hat man auch Anspruch auf die Erstattung der Lohnnebenkosten und Sozialabgaben, die angefallen wären.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Der BGH hat jetzt entschieden – ein ganz neues Urteil vom Februar 2013 – dass auch die Lohnnebenkosten und die Sozialabgaben in dem Fall, in dem Sie nicht reparieren lassen, ersetzt werden müssen. Das war auch lange eine strittige Frage, aber es steht jetzt fest: Lohnnebenkosten und die Sozialabgaben sind auch für den Fall, da Sie das Auto nicht reparieren und nur auf Gutachtenbasis abrechnen, zu erstatten. – Länge 23 sec.
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Magazin: Zum Schadensersatz gehören auch Lohnnebenkosten und Sozialabgaben
Nach einem Autounfall steht man oft vor der Frage: Lohnt sich die Reparatur oder nicht? Entscheidet man sich für die Reparatur und gibt den Wagen in die Werkstatt, läuft das meist problemlos. Entscheidet man sich aber dafür, sich das Geld auszahlen zu lassen – Juristen sprechen vom Ersatz der fiktiven Kosten – lauern einige Fallen. Mehr dazu jetzt.
Beitrag:
Bei den Kosten, die nach einem Unfall entstehen können, kann schnell ein hübsches Sümmchen zusammen kommen. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Die Verbringungskosten, wenn das Auto beispielsweise lackiert werden müsste und die Werkstatt keine Lackiererei hat, dazu muss das Auto ja erst einmal dahin gebracht werden. Dann natürlich die Ersatzteile, die Verbrauchsmaterialien, die Nettolohnkosten – also alle Kosten, die angefallen wären. Einzig – und das ist unstrittig – die Umsatzsteuer, die wird nicht ersetzt. Weil die ja tatsächlich nicht angefallen ist, weil das Auto nicht repariert wurde. – Länge 25 sec.
In einem Fall ging der Streit um die Lohnnebenkosten und Sozialabgaben. Begründung: Wenn das Auto nicht repariert wird und der Betroffene sich nur das Geld auszahlen lässt, fallen die Nebenkosten ja auch nicht an.
O-Ton: SFX
Doch da gibt es nun ein höchstrichterliches Urteil, sagt Bettina Bachmann.
O-Ton: Der BGH hat jetzt entschieden – ein ganz neues Urteil vom Februar 2013 – dass auch die Lohnnebenkosten und die Sozialabgaben in dem Fall, in dem Sie nicht reparieren lassen, ersetzt werden müssen. Das war auch lange eine strittige Frage, aber es steht jetzt fest: Lohnnebenkosten und die Sozialabgaben sind auch für den Fall, da Sie das Auto nicht reparieren und nur auf Gutachtenbasis abrechnen, zu erstatten. – Länge 23 sec.
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