Anmoderation: Hartz IV-Empfänger bekommen nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt keine höheren Sätze wegen teurerer Lebensmittel in der Corona-Krise. Auch muss das Jobcenter nicht für einen Corona-Test zahlen, entschied das Gericht.
Dafür ist die gesetzliche Krankenkasse zuständig.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Das Gericht gesagt, er muss sich aus dem Regelbedarf ernähren. Es gab keinen Engpass in der Ernährung und in den Produkten, die überall in den Supermärkten angeboten wurden. Es bestand kein Bedarf, auf teurere Produkte auszuweichen. Es besteht kein Grund, den Regelbedarf zu erhöhen. – Länge 20 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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