O-Ton: Mehr Hundesteuer für Bullterrier als für Dackel zulässig

 Die Kommunen können die Hundesteuer nach der Gefährlichkeit der Hunde staffeln. Eine höhere Besteuerung von gefährlichen Hunden ist sachlich gerechtfertigt und mit dem Gleichheitssatz vereinbar, so das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Danach muss
für Bullterrier mehr bezahlt werden als für Dackel.

Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Grundsätzlich ist es so, dass Kommunen die Hundesteuer staffeln können, auch nach der Gefährlichkeit der Hunde. Es geht da nicht um Statistiken, sondern dass die Kommunen Listen heranziehen, die auch in anderen Bundesländern gelten und die Gefahr bzw. die Gefährlichkeit verschiedener Hunde festlegen – und sie können für gefährlichere Hunde auch eine höhere Steuer verlangen. Das ist rechtens. – Länge 20 sec.

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