O-Ton: Mehrere Personen in einem Auto – Verstoß gegen Corona-Regeln?

Ein privater Pkw ist kein öffentlicher Raum. Aus „baulichen Gründen“ ist die Einhaltung des Mindestabstands gemäß der Corona-Schutzmaßnahmen nicht möglich. Fahren mehrere haushaltsfremde Personen in einem Auto, darf kein Bußgeldbescheid erlassen werden.

Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Drei Personen aus drei verschiedenen Haushalten sind in einem privaten Pkw unterwegs gewesen. Sie haben einen Bussgeldbescheid bekommen wegen Verletzung der Corona-Regeln in NRW. Das Amtsgericht Dortmund hat den Bussgeldbescheid aufgehoben. – Länge 18 sec.

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