Auch bei einem Dieselfahrzeug mit einer Laufleistung von 195.000 Kilometern ist ein so genannter merkantiler Minderwert auszugleichen. So entschied das Amtsgericht Hamburg.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wenn Sie mit Ihrem Auto einen Unfall erleiden und das reparieren lassen und das Auto nach einer gewissen Zeit verkaufen, dann bekommen Sie deswegen, weil das Auto einen Vorschaden hatte – auch wenn der repariert wurde – nicht mehr den Betrag, den Sie ohne einen Vorschaden des Kraftfahrzeuges bekommen hätten. – Länge 20 sec.
In dem Fall wurde ein sieben Jahre altes Dieselauto mit einer Laufleistung von fast 200.000 Kilometern beschädigt. Der Halter verlangte umfassenden Schadensersatz – und bekam Recht, auch der merkantile Minderwert müsse ersetzt werden.
Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de.
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