O-Ton: Mieter darf Wohnungstür von außen nicht schwarz malen

Laut Amtsgericht Münster darf ein Mieter die Außenseite seiner Wohnungstür farblich neu gestaltet. Und zwar so, dass der Vermieter damit nicht einverstanden war. Er forderte seinen Mieter auf, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen – und bekam Recht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft :

O-Ton: Das betrifft natürlich nicht nur die Außenwohnungstür oder die Außenhaustür, sondern auch einsichtbare Teile eines Balkons. Auch da kann ich nicht einfach anfangen, die Wände in einer völlig anderen Farbe zu streichen. Geht nicht – die Gestaltungsfreiheit des Mieters bezieht sich nur auf die vier Wände, in denen er wohnt. – Länge 23 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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