O-Ton: Mieterhöhung bei Wohnflächenabweichung vor dem BGH

Der Bundesgerichtshof entscheidet am 18. November über eine spannende Frage: Was gilt bei der Mieterhöhung? Die zu gering bemessene Größe der Wohnung und zugleich auch noch die übliche Vergleichsmiete?

In dem Fall geht es um eine über 200 Quadratmeter große Wohnung in Berlin. Im Mietvertrag stehen nur 150 Quadratmeter – Schuld daran ist der Vermieter. Der will nun, nachdem er seinen Fehler bemerkt hat, die Miete kräftig anheben.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft erwartet die Entscheidung:

O-Ton: Da kann er jetzt nicht zweimal draufschlagen – einmal wegen der ortsüblichen Vergleichsmiete. Und dann auch noch, weil er da einen Fehler gemacht hat und die Wohnung tatsächlich ein Drittel größer ist. Meine Prognose ist, dass der BGH entscheiden wird, alleiniges Kriterium ist die ortsübliche Vergleichsmiete orientiert an der tatsächlichen Größe der Wohnung. Der Vermieter wird nicht zweimal draufschlagen können. – Länge 22 sec.

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