O-Ton: Mietminderung bei Wildschweinen im Garten

Wenn Wildschweine sich so nah an Häuser wagen, dass Mieter nicht mehr sorglos die Außenflächen des Hauses nutzen können, muss der Vermieter handeln. Baut er keinen Zaun, darf die Miete gemindert werden, entschied das Landgericht Berlin.

In dem Fall stöberten die Schwarzkittel an den Mülltonnen des Hauses – ein Mieter fühlte sich bedroht und klagte.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft :

O-Ton: Zu Recht, wie das Gericht gesagt hat. Der Vermieter muss nicht nur dazu verpflicht, dass im Haus und in der Wohnung alles in Ordnung ist, sondern auch in den Gemeinschaftflächen. Da darf eben keine Gefahr drohen, da muss er vorsorgen. Und deshalb durfte die Miete gemindert werden. – Länge 23 sec.

Ausführlich dazu unter anwaltauskunft.de.

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