O-Ton: Minderjährige Erben mit Recht auf Auskunft

 Wenn Eltern das Erbe der minderjährigen Kinder verwalten, haben sie zahlreiche Pflichten. Dazu gehört eine Übersicht über das verwaltete Vermögen, die nachvollziehbar sein muss. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Erben Kinder, müssen eltern dieses Erbe auch verwalten. Beispielsweise wenn ein Elternteil stirbt und etwas dem kind vererbt, muss der andere das verwalten, das kind hat dann auch Anspruch darauf, dass Listen geführt werden, was mit dem ganzen Erbe geschehen ist – auch wenn es verkauft worden ist, müssen die Vermögenswerte erhalten bleiben. Der andere darf es nicht verjubeln. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen unter anwaltauskunft.de.

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