O-Ton: Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

 Wer einen Dienstwagen fährt und dafür ein Fahrtenbuch führt, muss bestimmte Regeln beachten. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen, entschied jetzt der Bundesfinanzhof.
Dabei reicht es nicht aus, wenn als Fahrtziele jeweils nur Straßennamen angegeben sind, auch wenn diese Angaben anhand nachträglich erstellter Auflistungen präzisiert werden.

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Er muss das Datum angeben, er muss das Ziel der Fahrt angeben. Er muss den Straßennamen und wen er besucht hat, angeben. In dem Fall war es ein Vertreter. Er muss den Kunden abgeben, den er besucht hat, damit das nachvollziehbar ist, ob es wirklich eine dienstlich veranlasste Fahrt war. – Länge 17 sec.

Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de.

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