Spezialisierte Reha-Dienste übernehmen nach Unfällen die Vermittlung von Fachärzten und koordinieren den Ablauf der Reha, insbesondere die Weiterversorgung nach Entlassung aus dem Krankenhaus. Aber: Dabei kommen sie und der Schädiger auch in den Besitz von hochsensiblen und persönliche Informationen über das Unfallopfer.
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hat daher einen Ablauf- und Verhaltenskodex für Reha-Dienstleister erstellt und vergibt ein Prüfsiegel.
Rechtsanwalt Jens Doetsch von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht:
O-Ton: Besonders wichtig ist es, dass der Reha-Dienstleister, der beauftragt ist, unabhängig ist! Das heißt, er ist nicht weisungsgebunden, ist keine Tochtergesellschaft oder ähnliches des Haftpflichtversicherers. Denn bei Lichte besehen ist ja der Haftpflichtversicherer der Schädiger. D.h. Ich werde mich natürlich nie in die Hände des Schädigers begeben, insbesondere dann nicht, wenn es um körperliche Beeinträchtigungen geht und hier auch hochsensible medizinische Daten oder psychologische Erhebungen durchgeführt werden. – Länge 25 sec.
Die komplette Liste und mehr Informationen zu dem Thema unter verkehrsrecht.de.