Immer wieder beschäftigen die Gerichte Fälle, in denen es um Mobbingvorwürfe geht. Dabei trägt das vermeintliche Mobbingopfer die Beweislast. So wollte eine bei der Stadt Düsseldorf angestellte Diplom-Ökonomin von ihrem Arbeitgeber die außergewöhnlich hohe Schmerzensgeldsumme von knapp 900.000 Euro erstreiten. Aber sie unterlag.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Entscheidung der Richter:
O-Ton: Sie haben gesagt, dass nicht jeder andauernde Konflikt im Arbeitsleben auch Mobbing ist. Es kommen einfach auch Konfliktsituationen vor, und nicht jede brechtigte oder manchmal auch überzogene Kritik durch den Arbeitgeber, ist direkt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Es kommt auf die Summe oder die besondere Schwere des Einzelfalls an – und das muss dann auch die Betroffene oder der Betroffene nachweisen. – Länge 23 sec.
Weitere Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de.
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