O-Ton: Muss man seine Wohnungstür zweimal abschließen, damit die Versicherung zahlt?

Wann zahlt die Versicherung nach einem Wohnungseinbruch? Muss man seine Wohnungstür zweimal abschließen, damit die Versicherung zahlt? Zwei Fragen, die oft diskutiert werden. Ja, man muss man abschließen oder Fenster verriegeln, wenn man länger die Wohnung verlässt, es sei denn, man ist nur ganz kurz weg.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Kurz heißt, ich gehe schnell ein Päckchen holen, zum Kiosk oder zum Bäcker. Das ist in Ordnung. Es gibt keine gesicherte Rechtssprechung darüber, ob man einmal oder zweimal abschließen. Es wird sich aber sicher eine Praxis herausbilden und deshalb kann man auch davon ausgehen, wenn man die Möglichkeit hat, zweimal abzuschließen, es aber nicht tat und das nachgewiesen werden kann, eine Kürzung vorgenommen wird. – Länge 27 sec.

Ausführlich dazu unter anwaltauskunft.de.

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