Nach einem massiver Angriff auf den Ehepartner kann der Versorgungsausgleich gekürzt werden. In dem Fall entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht: Die Hälfte des Ausgleichs wird gestrichen.
Die Frau hatte ihren Ex-Mann mit einer Sektflasche angegriffen.
Die daraus folgende Platzwunde musste genäht werden und der Mann war vier Wochen krankgeschrieben gewesen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Da hat das Gericht gesagt: Nee, so geht es nicht. Bei schwerwiegenden körperlichen Übergriffen auf den Ehepartner kann der Versorgungsausgleich ganz oder teilweise entfallen. Hier wurde er zur Hälfte gekürzt, man hätte auch in Betracht ziehen können, ihn ganz zu kürzen. Aber hier hat das Gericht gesagt, nur zur Hälfte, weil die Frau über sechs Jahre Schwangerschaft, Mutterschutz und Kindererziehung hatte und gar keine Rentenansprüche in dieser Zeit erworben hatte. – Länge 25 sec.
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