In der Regel werden nach einer Trennung oder Scheidung die Kinder nur zu einem Haushalt dazugerechnet. Daran ändert sich nichts, wenn sie in dem anderen Haushalt sehr häufig zu Besuch sind, entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
In dem Fall besuchten die vier Kinder ihren Vater regelmäßig jedes Wochenende, der wollte daraufhin eine Wohnung mit drei Zimmern, schildert Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft diesen Fall:
O-Ton: Das Amt gibt ihm jedoch nur einen WBS für eine Zwei-Zimmer-Wohnung. Mit der Begründung: Die Kinder sind nicht immer bei Dir, die leben im Haushalt der Mutter und haben dort ihren Lebensmittelpunkt. Sie besuchen Dich nur. Daraus ergibt sich kein Mehrbedarf. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Behörde und sagt: Kinder können sozialrechtlich nur einer Wohnung zugewiesen werden. Und das eben bei der Mutter und nicht beim Vater. Besuche begründen keine Mehrbedarf für eine größere Wohnung. – Länge 30 sec.
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