O-Ton: Nach Trennung muss man Besuche der neuen Freundin in Ehewohnung nicht dulden

Leben nach einer Trennung die Ehepartner noch in der gemeinsamen Ehewohnung, muss der eine die Besuche der neuen Lebensgefährtin des Anderen nicht uneingeschränkt dulden. Kommt es zu regelmäßigen Übernachtungen, stellt dies eine unbillige Härte dar, entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit den Einzelheiten:

O-Ton: Der Frau war es nicht zumutbar, einfach spontan und immer wieder überraschend der neuen Partnerin in dem engen Haus mit einem Badezimmer zu begegnen. Auch waren die Besuche nicht angekündigt, das ging nicht, das muss sich der Mann auch anrechnen lassen. Aber: Der Mann hatte auch Erfolg, weil das Gericht hat auch entschieden – nur in der Trennungsphase, also ab Scheidung, muss die Frau dann ausziehen. Weil das Haus dem Mann gehört und sie muss sich den Nutzen, den Mietnutzen, den sie hat, weil sie darin lebt, auch anrechnen lassen. – Länge 25 sec.

Weitere Informationen unter anwaltauskunft.de

Download O-Ton

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.