Wo Kinder spielen, entsteht Lärm. Wer in der Nähe eines Kinderspielplatzes wohnt, muss sich in aller Regel damit abfinden – auch mit Lärm, der von der Nutzung einer Seilbahn auf einem Kinderspielplatz ausgeht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Der Gesetzgeber hat eindeutig gesagt, dass Kinderlärm eine hinnehmbare Belästigung ist. Klar sei es eine Belästigung, aber sie ist gewünscht. Wir wollen, dass es Kinder gibt in der Gesellschaft. Also müssen die auch irgendwo spielen. Aber in diesem Fall war es auch so, dass die Seilbahn nicht direkt an dem Balkon der Nachbarin aufgestellt war, sondern in der Mitte des Spielplatzes. Und man muss nicht nur die Geräusche der Kinder hinnehmen, wie im Bundesemissionsschutzgesetz geregelt, sondern auch die Geräusche von den Spielgeräten. – Länge 30 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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