O-Ton: Nachbarschaftshilfe – gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht

 Schlechte Nachrichten für alle hilfsbereiten Nachbarn: Wer sich im Rahmen von Nachbarschaftshilfe um einen Hund kümmert, hat bei einer Bissverletzung keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. So entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg. Geklagt hatte ein Mann, der für seinen Nachbarn im Krankenhaus dessen Rottweiler betreute.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Er gab ihm Essen, zu trinken und führte ihn auch aus. Nach gut einer Woche griff der Hund während eines Spaziergangs an und verletzte den Mann schwer. Er musste notoperiert werden, er hatte 30 tiefe Fleischwunden und eine Hauttransplantation an einem Arm war notwendig. Hier handelt es sich um eine Gefälligkeit und nicht um die Dienstleistung des Dogsittings, also des Hundesittings. Deshalb war hier kein arbeitnehmerähnliches Verhältnis und deshalb muss die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlen. – länge 25 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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