Der eine wollte Sportschau sehen, der andere hantierte mit der Kreissäge. Der eine 71, der andere 88. Beide beharrten auf ihren Recht – dann ging der Jüngere mit dem Knüppel auf den Nchbarn los und biss ihn ins Ohr.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main machte kurzen Prozess: Auch eine Lärmbelästigung rechtfertigt keine körperliche Gewalt.
Rechtsanwalt Swen Walentowski dazu von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Das wog natürlich nicht so schwer wie „Du hörst nicht auf mich, ich verprügele Dich“! Diese Körperverletzung wog schwerer und deshalb bekam er dann 800 Euro Schmerzensgeld. Das Gericht hat gesagt: Im Angesicht der Verletzungsfolgen und der Genugtuungsfunktion sei dieser Betrag angemessen. – Länge 20 sec.
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