O-Ton: Nacktsein ist keine Straftat!

 Wer bei Sommer und Sonne auf möglichst viel Kleidung verzichtet, kann das tun – sollte aber besser nicht nackt durch Innenstädte laufen. Zwar begeht man dadurch keine Straftat, ein Bußgeld droht aber dennoch.

In abgeschiedenen Wäldern oder auf Feldwegen sind dagegen selten negative Folgen zu befürchten, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft.:

O-Ton: Was ich nicht darf ist: Nackt einkaufen gehen, durch die Fußgängerzone laufen; ich darf zwar nackt Auto fahren, aber dann sollte ich nicht aussteigen. Außerdem gibt es beim Auto fahren noch das Problem, dass man zwar barfuss fahren darf – viele das aber übrigens gar nicht können. Wenn der Fuß nass war und es zum Unfall gekommen ist, dass dann gesagt wird, er hat die Bremse gar nicht treten können, weil er abgerutscht ist etc. – also, das kann zu Scherereien führen. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

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