Landkreise müssen nicht jede Straße streuen. Daher müssen Autofahrer etwa auf nächtlichen Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften besondere Vorsicht walten lassen. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins und verweist auf ein Urteil des Landgerichts Coburg.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft:
O-Ton: Der Landkreis kann abstufen – nach Hauptstraßen, nach Kreisstraßen – denn es ist ja auch gar nicht möglich, dass bei Glätte alle Straßen gleichzeitig gestreut werden. Und bei Straßen, auf denen wenig Verkehr ist, muss dann nicht gestreut werden. Sie müssen vorsichtig fahren und sobald Sie merken, dass Ihr Auto schlingert, dürfen Sie nicht nur von 90 auf 70 Stundenkilometer verringern, sondern müssen schon ganz erheblich bremsen und mit einer angepassten Geschwindigkeit fahren. – Länge 22 sec.
Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.
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