O-Ton: Nicht notwendige Kosten werden nicht ersetzt

 Auch Unfallopfer dürfen der gegnerischen Versicherung nicht alle Kosten aufbürden, das sieht die so genannte Schadenminderungspflicht vor. Beispielsweise muss ein Sachverständiger ein Auto nicht zweimal, vor und nach der Reparatur, begutachten.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über eine Entscheidung des Amtsgerichts Saarlouis:

O-Ton: Man hat auch als Unfallopfer eine Schadenminderungspflicht. D.h. ich darf nicht irgendwelche Kosten produzieren, die völlig unnötig sind und die dann geltend machen. Also, man soll nicht – das ist der Tipp – mehr machen als notwendig. Man soll also nicht vorauseilenden Gehorsam walten lassen, in dem man noch einmal das Fahrzeug einem Sachverständigen vorführt. Dann riskiert man nämlich auf den Kosten sitzen zu bleiben. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de

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