O-Ton: Nur der Weg zum Essen ist in Mittagspause unfallversichert

Der Weg zum Essen in der Mittagspause ist gesetzlich unfallversichert. Bei Besorgungen, selbst auf kleinsten Umwegen, erlischt der Schutz – weil dann nicht mehr zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, wo sich der Unfall ereignete – im privaten oder im versicherten Teil der Pause.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft:

O-Ton: Nur der weg zur Mittagspause und zurück ist tatsächlich von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Wenn ich da einen Unfall habe, dann habe ich einen Arbeitsunfall und natürlich weitgehende Ansprüche. Mache ich noch private Besorgungen, biege ab, mache Umwege, um etwas zu erledigen – gehe an der Reinigung vorbei statt ins Restaurant – dann ist dieser Teil nicht mehr abgesichert im Sinne eines Arbeitsunfalls. – Länge 25 sec.

Den ganzen Fall und viel Tipps gibt es unter anwaltauskunft.de.

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