O-Ton: Nutzung der Waschmaschine ist keine Lärmbelästigung

Waschmaschinen gehörten „ohne Weiteres zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache“, entschied das Landgericht Freiburg. Demnach müssten Nachbarn die entstehenden Geräusche durch die Nutzung ertragen – aber natürlich gelten die normalen Ruhezeiten in der Nacht, am Wochenende und am Mittag.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Ich glaube, dass es wahrscheinlich eine aussterbende Rechtssprechung ist. Die modernen Maschinen erfüllen fast alle diese Möglichkeiten – wenn sie richtig aufgestellt sind und beim Schleudern nicht das halbe Haus wackelt, dann dürfte es mit modernen Geräten keine großen Probleme geben. Man sollte man sonntags und am Feiertag nicht waschen – generell aus Rücksicht. Wenn man das tut, dann muss man schauen, dass man eine besonders leise Maschine hat. – Länge 22 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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