Üblicherweise erhält man nach einem Verkehrsunfall bis zur Reparatur des Wagens einen Nutzungsausfall für wenige Wochen. Dauert die Reparatur aber mehr als ein Jahr, kann unter Umständen auch Nutzungsausfall für diese Zeit beansprucht werden, entschied das Landgericht Bielefeld.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Ein langer Nutzungsausfall, sogar bis zu einem Jahr, ist dann gerechtfertigt, wenn die Reparatur tatsächlich so lange dauert und der Betroffene das nicht zu verantworten hat. Das kann beispielsweise sein, wenn die Versicherung die Vorschusszahlung oder die Endabrechnung der Werkstatt nicht rechtzeitig bezahlt. Oder lange hinauszögert und die Werkstatt deshalb nicht beginnt zu reparieren. Oder aber das Fahrzeug nicht rausrückt, weil die Rechnung noch nicht bezahlt ist. – Länge 25 sec.
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