O-Ton: Nutzungsausfall bis zur Reparatur des Autos

 Bei einem Unfall muss der Verursacher dem Geschädigten den Schaden zahlen. Allerdings: Wenn sich das notwendige Sachverständigengutachten und dann auch die Reparatur verzögern, bekommt das Unfallopfer auch diese Kosten ersetzt.

Versicherungen verschweigen dies gern mal. Daher empfiehlt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Weg zum Anwalt lohnt sich auf alle Fälle und auch dann, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind und die gegnerische Versicherung verspricht, alle Schäden zu ersetzen. Denn nur mit einem Verkehrsanwalt können Sie auf Augenhöhe mit der Versicherung verhandeln. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de

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