O-Ton: Oldtimer vom Hof geklaut – Verkäufer muss Schadensersatz zahlen

Manchmal kann man das gekaufte Fahrzeug nicht direkt mitnehmen und lässt es noch beim Verkäufer – der muss dann aufpassen. Oder bei einem Diebstahl Schadensersatz zahlen. So ging es dem Verkäufer eines Oldtimer-Traktors.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig über den Fall, in dem die Versicherung für das Schmuckstück 62.500 € zahlte.

O-Ton: Dort wurde er geklaut. Der Traktor konnte auch ohne Schlüssel gestartet werden, es gab keinerlei Sicherheitsvorkehrungen. Der Traktor war weg und ein Gutachter stellte fest: Der Traktor ist ja noch viel mehr wert – nämlich rund 72.500 Euro. Und deshalb verurteilte das Gericht den Verkäufer die 10.000 Euro Differenz zwischen tatsächlichem Wert des Traktors und der Versicherungssumme zu ersetzen. – Länge 24 sec.

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