O-Ton: Online-Shops haben lange Fristen für Auftragsbestätigung

 Ein Online-Händler kann in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Klausel aufnehmen, dass er sich fünf Tage Zeit lässt, um eine Bestellung anzunehmen. Das ist rechtens, entschied das Landgericht Hamburg.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Jedem Nutzer, so das Landgericht Hamburg, sei doch klar, dass da am anderen Ende des Computers nicht immer ein Männlein sitzt, was sofort die Bestellung ausführt, ins Lager geht, das Ding da rausholt und sofort verschickt. Das ist etwas anderes, als wenn man im Geschäft einkauft. Also: Im Versandhandel gelten andere Regeln und fünf Kalendertage, mit dem auch Wochenenden und Feiertage mitgezählt werden, seien nicht zu lang. – Länge 23 sec.

Den ganzen Fall gibt es unter anwaltauskunft.de.

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