Seit 1. Oktober 2016 können Verbraucher online abgeschlossene Verträge auch online kündigen. Der Gesetzgeber hat damit deutlich gemacht: Kündigungen für Standard-Verträge, die in Textform geschlossen wurden – also vor allem Online-Verträge – bedürfen für eine wirksame Kündigung zukünftig nicht mehr der Schriftform.
Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Dies gilt allerdings nur für Verträge ab dem 1. Oktober 2016, also für Neukunden. Aber Unternehmen ist wirklich zu empfehlen, dass sie auch ihre Bestandskunden darüber informieren, dass die das jetzt können. Weil im Streitfall die Gerichte dann eher dazu tendieren und sagen: Eine E-Mail, eine elektronische Kündigung, ist jetzt auch rechtmäßig. Um Streit zu vermeiden, sollten Unternehmen dies akzeptieren bei Bestandskunden, andernfalls helfen Anwältinnen und Anwälte dies durchzusetzen. – Länge 32 sec.
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