O-Ton-Paket: Änderungen 2017 – was kommt Neues auf uns zu?

Was bringt die Flexi-Rente älteren Arbeitnehmern?

Ältere Arbeitnehmer können ab 2017 die sogenannte Flexi-Rente in Anspruch nehmen und darüber flexibler als bisher aus dem Arbeitsleben aussteigen. Die Flexi-Rente sieht zahlreiche Neuerungen für Frührentner vor, aber auch für diejenigen, die länger und über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeiten wollen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton:

Download O-Ton

Unterhalt für Kinder steigt

Unterhaltsberechtigte Kinder erhalten ab 1. Januar 2017 mehr Geld. Ab dann gilt die neue „Düsseldorfer Tabelle“, die höhere Bedarfssätze für Jungen und Mädchen aus Trennungsfamilien vorsieht. Zugleich steigt auch das Kindergeld.
Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton:

Download O-Ton

Hartz IV: Leistungen der Jobcenter steigen leicht an

Ab Januar 2017 gibt es mehr Leistungen für Hartz IV-Bezieher. Die Höhe richtet sich nach den unterschiedlichen Voraussetzungen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton:

Download O-Ton

Rettungsgasse: Unterscheidung nach Anzahl der Fahrstreifen wird aufgegeben

Auf Autobahnen sowie außerorts auf Straßen mit mindestens zwei Streifen pro Richtung gilt ab sofort: Sobald Autos mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder es Stillstand gibt, müssen sie eine Rettungsgasse bilden – die Anordnung ist aber anders als bisher.
Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton:

Download O-Ton

E-Bikes auf Radwegen: Schnelle E-Bikes künftig auch auf Radwegen

E-Bikes, die bis Tempo 25 rein elektrisch fahren können, dürfen künftig auch auf Radwegen rollen. Kenntlich gemacht werden soll die Regelung mit einem neuen Verkehrsschild für E-Bikes.
Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton:

Download O-Ton

Gemeinden sollen 30er-Zone vor Schulen, Kindergärten oder Altenheimen leichter ausweisen können

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, die auf 30 km/h reduziert werden kann, wenn es sich zum Beispiel um einen Unfallschwerpunkt handelt. Auf Hauptverkehrsstraßen hingegen waren die Hürden für eine Absenkung auf Tempo 30 bislang sehr hoch. Nun sollen Gemeinden eine 30er-Zone vor Schulen, Kindergärten oder Altenheimen leichter ausweisen können, auch wenn diese an Hauptstraßen liegen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton:

Download O-Ton

Ab 2017 gelten andere Ampel-Regelungen für Radfahrer

Bislang galten für Fahrradfahrer die Fußgängerampeln, wenn an Ampelkreuzungen keine eigenen Lichtzeichen für Radler vorhanden waren. Ab 2017 gilt: Wer Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr, also die Autofahrer, zu beachten. Auf gekennzeichneten Radwegen gelten die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr. Und: Eltern dürfen mit kleinen Kindern gemeinsam den Fußweg benutzen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton:

Download O-Ton

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.