Vor dem für den 6. September 2015 geplanten Volksentscheid zur Justizreform in Mecklenburg-Vorpommern hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Landesregierung in Schwerin aufgefordert, die geplanten massenhaften Gerichtsschließungen in Mecklenburg-Vorpommern zu stoppen.
Auf einer Pressekonferenz in Schwerin sagte DAV-Präsident Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg: „Wer Gerichte schließt, entfernt sich vom Bürger“.
Zudem warf Schellenberg der Landesregierung vor: „Die Landesregierung tut alles, damit der Volksentscheid ins Leere geht“. Dies fängt mit dem kurzfristig anberaumten Termin des Volksentscheids an, der so knapp nach den Sommerferien liegt, dass die Gemeinden nicht genügend Wahlhelfer finden konnten und die Wahlkreise vergrößert werden mussten. „Die Bürgerinnen und Bürger müssen also schon für den Volksentscheid längere Wege auf sich nehmen“, ergänzte Rechtsanwalt Martin Lorentz, Vorsitzender des DAV-Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern. „Hinzu kommt eine komplizierte Formulierung des Abtimmungszettels, so dass die Bürger „Ja“ ankreuzen müssen, um „Stopp zur Reform“ zu sagen. Abgesehen davon hat die Landesregierung schon mit den Gerichtsschließungen begonnen, um bis zum Volksentscheid möglichst viele Tatsachen zu schaffen.
Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg antwortet dazu auf folgende Fragen:
Wenn die Gerichtszusammenlegungen in Mecklenburg-Vorpommern Realität werden sollten – was bedeutet das für den Bürger?
Die Landesregierung nimmt eine eher passive Rolle beim Volksentscheid ein, es gibt keinen Aufruf zur Teilnahme an der Abstimmung?
Nun könnte man auch sagen: Ich habe kaum mit Gerichten zu tun. Was entgegnen Sie da?
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Rechtsanwalt Martin Lorentz antwortet dazu auf folgende Fragen:
Die Landesregierung ist nicht sehr offensiv beim Werben um die Teilnahme am Volksentscheid?
2. Was befürchten Sie nach dem 6. September?
3. Was sind die Konsequenzen?
4. Wie werden die Wege aussehen?
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