O-Ton-Paket: Kein Mitverschulden ohne Fahrradhelms

 Das Nichttragen eines Fahrradhelms führt nicht zu weniger Schadensersatz wegen Mitverschuldens. Für Radfahrer ist das Tragen eines Schutzhelms nicht vorgeschrieben.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen.

1. Wie haben die Richter das Urteil begründet?
2. Ist das jetzt auf immer und ewig so oder kann das in einigen Jahren auch wieder anders sein?

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