O-Ton-Paket: Plagiat und Doktortitel

 Wer bei seiner Doktorarbeit ganze Textteile kopiert, ohne sie kenntlich zu machen, riskiert die Aberkennung seines Doktorgrades. Festgestellt werden muss eine vorsätzliche Täuschungshandlung, hat das Verwaltungsgericht Darmstadt in einem aktuellen Urteil im April entschieden. In dem Fall hatte eine Autorin bemerkt, dass ganze Texte aus ihrer Arbeit in die umstrittene Dissertation übernommen worden waren.

Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft, mit dem ganze Fall.

O-Ton:

Mehr zu diesem Thema unter www.anwaltauskunft.de

O-Ton-Paket Swen Walentowski,
Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins
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