O-Ton-Paket: Radweg muss benutzt werden, Helm ist empfehlenswert

 Da wo ein Radweg vorhanden ist, muss er auch benutzt werden. Mehrere Gerichte haben so geurteilt, Ausnahmen von dieser Regel sind sehr eng begrenzt – beispielsweise, wenn der Radweg gesperrt ist.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Immer dann, wenn ein Radweg ausgewiesen ist durch Zeichen, dann haben die Radfahrer eine Benutzungspflicht. Wenn sie gleichwohl, obwohl es einen Radweg gibt, die Fahrbahn benutzen und sich diese mit dem Autoverkehr teilen, gehen sie das Risiko ein, bei einem Unfall Mitschuld zu haben und einen Teil des Schadens selber zu tragen. – Länge 20 sec.

Ein Radweg muss auch dann benutzt werden, wenn Schlaglöcher oder Wurzeln die fahrt nicht sehr komfortabel werden lassen.

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O-Ton: Keine Helmpflicht für Radfahrer

Für Motorradfahrer ist ein Helm vorgeschrieben, für andere Zweiradfahrer – wie Radler beispielsweise – nicht. Allerdings: Die Rechtssprechung dazu ändert sich gerade, sagt
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Es findet gerade ein Umdenken statt. Was ist denn mit Leuten, die gern ein bisschen sportlich fahren? Oder Rennradfahrer? Oder auch Kindern? Obliegenheitsverletzungen? Dort gibt es unterschiedliche Rechtssprechungen, hin zu der Aussage: Wer besonders sportlich unterwegs ist, ist eigentlich verpflichtet, einen Helm zu tragen. Weil er gefährdet sich ja mehr! – Länge 23 sec.

Im Zweifelsfall sollte man sich beraten lassen, den Experten dazu findet man unter anwaltauskunft.de.

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