O-Ton-Paket: Welche Regeln gelten bei Mietkautionen?

 Vermieter sichern sich mit einer Kaution gegen Mietschulden und andere Risiken ab. Für Mieter dagegen ist eine Kaution oft eine große finanzielle Belastung. Dennoch sind Mietkautionen auf dem Wohnungsmarkt üblich.

Dabei darf ein Vermieter eine Kaution aber nur verlangen, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist – höchstens drei Nettokaltmieten.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft sagt dazu, dass der der Vermieter die Kaution nicht auf dem eigenen Konto parken darf:

O-Ton: Nein, er darf die Kaution nicht seinem eigenen Vermögen einverleiben, sagt man so schön. Er muss es auf ein Sonderkonto einzahlen, das darf nicht Bestandteil seines Geldes sein. Wenn er nämlich pleite geht, dann dürfen nicht seine Gläubiger einfach darauf zurück greifen. Das ist Geld, was mir zusteht. Deshalb muss er es separat einzahlen. – Länge 22 sec.

Und was darf damit verrechnet werden?

O-Ton: Er kann nicht alles damit verrechnen, nur offene Rechnungen. Und es dauert in etwa, so sagen die Praktiker, ein halbes Jahr, bis man seine Kaution zurück hat. Der Vermieter darf erst prüfen, ob man noch Forderungen hat, bevor er den Betrag ausbezahlt. – Länge 15 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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