O-Ton: Pakete beim Nachbarn – das gilt rechtlich

 Ein fremdes Paket anzunehmen ist ein Freundschaftsdienst unter Nachbarn. Die „Ersatzzustellung“ ist praktisch – sie erspart den Weg zur nächsten Paketfiliale. Frage an Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft: Dürfen die Pakete einfach so abgegeben werden?

O-Ton: Eigentlich nicht. Der Versandunternehmer hat die Aufgabe, das Paket bei demjenigen abzugeben, für den es bestimmt ist – und nicht beim Nachbarn. Ausnahme wäre natürlich, es liegt die ausdrückliche Genehmigung vor, dass man das auch darf. – Länge 15 sec.

Einzelheiten zu dem weitläufigen Thema „Pakete beim Nachbarn“ gibt es unter anwaltauskunft.de.

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