Ein Zahnarzt, der seinem Patienten ohne dessen Zustimmung den Großteil seiner Zähne zieht, ignoriert den Patientenwillen. Das wird nicht nur als vorsätzliche Körperverletzung bestraft. Es kann zum Entzug der Approbation führen. So entschied das Verwaltungsgericht Magdeburg.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit den Einzelheiten zu dem Fall.
O-Ton: Das Gericht hat gesagt, er hat sich als unwürdig erwiesen, den Beruf eines Zahnarztes auszuüben. Und es war die vorsätzliche Körperverletzung, er hat ja gewußt, dass er ohne einwilligung handelt und den Menschen an seinem Körper geschädigt, in dem er ihm die Zähne gezogen hat. Wenn er meint, dass sei notwendig gewesen, hätte er ihn schließlich auch davon überzeugen können. – Länge 20 sec.
Mehr zu diesem Fall unter anwaltauskunft.de.
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