O-Ton: Pedelec-Fahrer haften bei Unfällen

Wenn Gerichte über Unfälle im Straßenverkehr zu entscheiden haben, urteilen sie unter anderem nach der sogenannten Betriebsgefahr. Das heißt: Der Schwächere kann im Vorteil sein. So geht von einem Auto eine höhere Betriebsgefahr aus als von einem Pedelec.

Wenn aber der E-Radler konsequent die Verkehrsregeln missachtet und von ganz rechts über mehrere Spuren nach ganz links zieht – dann haftet er mit. So entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Normalerweise haftet der Autofahrer immer mit wegen der Betriebsgefahr. Aber in dem Fall hat der Mann die im Verkehr erfoderliche Sorgfalt in einem großen Maße außer acht gelassen, weil er eben blindlinks über die Straße gefahren ist. Er hat sich auch nicht vergewissert, ob Verkehr kommt, so dass er zu 100 Prozent für den Schaden haften musste. – Länge 22 sec.

Den ganzen Fall gibt es unter www.verkehrsrecht.de zum Nachlesen.

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