O-Ton: Private Videos als Beweis im Zivilprozess

 Ein privates Video darf bei einem Verkehrsunfall als Beweis verwendet werden, wenn vorher die Interessen der Betroffenen geprüft wurden. Dies entschied das Amtsgericht München. In dem Fall ging es um Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über den Einsatz von Videos vor Gericht:

O-Ton: Es kann aber sein, dass die Interessenabwägung ergibt – wenn Sie beispielsweise eine Straftat nachweisen wollen – dass dann das Video verwendet werden kann. Dass also das Persönlichkeitsrecht desjenigen, der ungewollt gefilmt wurde zurück tritt hinter der Aufklärung der Straftat. – Länge 16 sec.

Ausführliche Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Download O-Ton

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.